Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich
Sämtliche von Master-Tuning an den Kunden erbrachten Arbeiten, Leistungen und Lieferungen erfolgen grundsätzlich nur unter Anwendung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Form und der ausdrücklichen Bestätigung durch Master-Tuning. Allfälligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird ausdrücklich widersprochen.

2. Vertragsabschluss
Alle Angebote von Master-Tuning in Prospekten, Online-Shop etc. und alle individuellen Offerten erfolgen stets freibleibend und sind nicht verbindlich. Soweit im Einzelfall nicht anders vereinbart, kommt der Vertrag durch schriftliche oder durch Email erfolgte Bestätigung von Master-Tuning zustande. Stellt sich nach Annahme einer Bestellung heraus, dass vom Kunden mitgeteilte Angaben unzutreffend sind, kann Master-Tuning jederzeit ohne Kostenfolge vom Vertrag zurücktreten.

3. Technische Daten und Informationen
Alle technischen Daten und Informationen von Master-Tuning im Internet, Dokumentationen, Preislisten etc. sind Richtwerte und keine zugesicherten oder garantierten Eigenschaften. Technische Änderungen bleiben jederzeit vorbehalten.

4. Motorfahrzeugkontrolle / Schweizer Zulassung
Soweit dem Kunden nicht ausdrücklich etwas anderes mitgeteilt wird, sind die von Master-Tuning an Fahrzeug vorgenommen Änderungen gemäss gesetzlicher Grundlage, d.h. bis 20% Mehrleistung erlaubt, und müssen vom Kunden in eigener Verantwortung dem/der zuständigen StVA/Motorfahrzeugkontrolle gemeldet und vorgeführt werden. Leistungssteigerungen von mehr als 20% der offiziellen Nennleistung werden ausdrücklich nur in der Verantwortung und im Auftrag des Kunden ausgeführt, diese sind wiederum in Eigenverantwortung bei dem/der kantonalen StVA/Motorfahrzeugkontrolle melde und prüfpflichtig.

5. Preise
Preise gelten brutto ab Master-Tuning zuzüglich Verpackungs-, Versand- und Frachtversicherungskosten. Massgeblich sind die am Tage des Vertragsabschlusses geltenden Preise. Master-Tuning behält sich Preisänderungen vor. Liegen zwischen dem Vertragsabschluss und dem Liefertermin mehr als 4 Monate, gilt der am Tag der Lieferung gültige Listenpreis.

6. Bezahlung
Soweit im Einzelfall nicht anders vereinbart, sind die Arbeiten, Leistungen und Lieferungen von Master-Tuning vom Kunden bei Erhalt bzw. Übernahme des Fahrzeugs / der Teile, in bar zu bezahlen (Fälligkeitstag). Bei einem Betrag ab CHF 1000.- ist eine Vorauszahlung von mindesten 50% des Wahrenwertes/Auftrag fällig oder gemäss schriftlicher Vereinbahrung . Warenversand erfolgt mit der Post per Vorauszahlung oder per Nachnahme auf Kosten des Kunden. Master-Tuning hat das Recht, die ihr vom Kunden anvertrauten Sachen bis zur vollständigen Bezahlung aller ihrer Forderungen gegen den Kunden als Sicherheit zurückzubehalten (Retentionsrecht). Der Kaufgegenstand bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Master-Tuning. Bei verspäteter Zahlung werden ab Fälligkeitstag Verzugszinsen von 10% p.a. verrechnet. Wenn der Käufer die Annahme der Ware ablehnt, eine Ihm vorbehaltene Auswahl der Ware oder einen Abruf der Lieferung trotz Mahnung nicht vornimmt, oder wenn die Erfüllung des Kaufvertrages vom Käufer verweigert wird, hat der Lieferer das Recht, anstelle der Vertragserfüllung Schadenersatz wegen Nichterfüllung in Höhe von10- 20 % des vereinbarten Kaufpreises zu verlangen, soweit der Käufer nicht nachweist, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden sei oder wesentlich niedriger ist.

7. Garantie
Master-Tuning übernimmt eine Gewährleistung von 12 Monaten ab Auslieferung für die von Master-Tuning gelieferten oder eingebauten Teile. Die Gewährleistung für durch Master-Tuning überholte/gebaute Motoren beträgt ab Auslieferung 6 Monate, max. 20'000 Kilometer. Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere am Steuergerät, am Motor oder sonstigen Fahrzeugaggregaten und Teilen, Ausbau- und Einbaukosten, sowie Schäden, die nicht den Liefer / Einbaugegenstand betreffen sind ausgeschlossen. Die Gewährleistung erfolgt durch kostenlosen Ersatz oder kostenlose Nachbesserung der Teile die von Master-Tuning als fehlerhaft anerkannt sind. Ersetzte Teile werden Eigentum von Master-Tuning. Ebenfalls keine Garantieleistungen bestehen wenn:
8. Mängelrügen und Reklamationen
Der Kunde muss alle Arbeiten, Leistungen und Lieferungen von Master-Tuning bei Erhalt bzw. Übernahme unverzüglich überprüfen. Festgestellte offensichtliche oder nicht offensichtliche Mängel sind innerhalb von 14 Tagen in schriftlicher Form an Master-Tuning zu melden, andernfalls verfallen jegliche Garantieleistung von Master-Tuning.

9. Haftung: Wegbedingung aller weiteren Ansprüche
Alle vertraglichen und/oder ausservertraglichen Ansprüche des Kunden gegenüber Master-Tuning, welche über die in Ziff. 7. dargelegte Garantie hinausgehen, sind soweit gesetzlich zulässig, vollumfänglich ausgeschlossen.
10. Unsachgemässe Behandlung
Ansprüche des Kunden gemäss Ziff. 7. erlöschen bei unsachgemässer Behandlung oder unsachgemässem Einbau der von Master-Tuning gelieferten Teile oder des Fahrzeugs durch den Kunden oder Dritte. Master-Tuning weist darauf hin, dass nicht sachgerecht durchgeführte Leistungsmessungen zum Erlöschen der Garantieansprüche und zu Schäden am Fahrzeug und an Teilen führen können, insbesondere bei Turbomotoren. Deshalb werden Leistungsmessungen, nur anerkannt, wenn sie vorgängig mit Master-Tuning abgesprochen wurden.

11. Beeinträchtigung der Händlergarantie
Master-Tuning weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass die von ihr angebotenen Arbeiten, Leistungen und Lieferungen zu einer Beeinträchtigung oder zum Erlöschen von Garantieansprüchen des Kunden gegenüber dem Fahrzeughersteller und/oder -Verkäufer führen können. Master-Tuning lehnt dafür jede Verantwortung und Haftung ab.
12. Lieferverzug
Die von Master-Tuning mitgeteilten Liefertermine sind stets unverbindlich, es sein denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Master-Tuning kommt mit der Fertigstellung oder Lieferung nur dann in Verzug, wenn sie die Verzögerung zu vertreten haben. Höhere Gewalt, Streiks, technische Änderungen oder unverschuldetes Unvermögen von Master-Tuning oder deren Lieferanten verlängern die Lieferzeit um die Dauer der Behinderung.

13. Erfüllungsort
Erfüllungsort für sämtliche Ansprüche aus dem Vertrag ist der Sitz des Unternehmens in Küttigen. Alle Sendungen und allfällige Rücksendungen gehen auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Nutzen und Gefahr gehen auf den Kunden über, sobald Waren das Lager/die Werkstatt von Master-Tuning verlassen haben.

14. Gerichtsstand, Anwendbares Recht
Gerichtsstand für Master-Tuning und den Kunden ist Aarau. Der Vertrag unterliegt dem materiellen Schweizer Recht unter Ausschluss von allfälligen Verweisungen des Bundesgesetzes über das Internationale Privatrecht und unter Ausschluss des Wiener Kaufrechts

Download AGB (PDF)

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